Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass das Bedienen einer E-Zigarette (Vape) mit Touch-Display während der Fahrt illegal ist und unter das "Handy-Verbot" des Landes fällt. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln bestätigte die Entscheidung einer unteren Instanz und stellte klar, dass moderne Dampfgeräte mit interaktiven Bildschirmen als elektronische Geräte mit einem "Touchscreen" im Sinne von § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gelten.
Der Fall betraf einen Mann aus Köln, der von der Polizei dabei beobachtet wurde, wie er während der Fahrt mit seinem Audi A6 auf der Autobahn Tippbewegungen auf einem Gerät ausführte. Zunächst unter Verdacht der Handynutzung stehend, erhielt der Mann ein Bußgeld von 150 Euro. Der Mann legte gegen das Bußgeld Einspruch ein. Im Laufe des Verfahrens wurde festgestellt, dass er kein Mobiltelefon benutzte, sondern stattdessen die Leistungsstufe seiner E-Zigarette über das Touch-Display einstellte.
Sowohl das Amtsgericht Siegburg als auch nach Berufung das Oberlandesgericht Köln kamen zu dem Schluss, dass diese Handlung gegen das Gesetz verstößt. Das OLG Köln begründete, dass eine E-Zigarette mit Touch-Display ein Gerät mit einem "Touchscreen" im Sinne des Gesetzes ist. Da das Gerät außerdem durch die Anzeige der geänderten Dampfstärke Informationen bereitstellt, fällt es unter den Gesetzesabschnitt, der elektronische Geräte regelt, die zur Kommunikation, Information oder Organisation verwendet werden.
Das Gericht erkannte an, dass der Hauptzweck einer E-Zigarette die Erzeugung von Dampf zur Inhalation ist. Es argumentierte jedoch, dass die Regulierung der Dampfstärke über ein Touch-Display eine Nebenfunktion darstellt und deren Bedienung ein "erhebliches Ablenkungspotenzial für den Fahrer" birgt, "das sich nicht von der Lautstärkeregelung eines Mobiltelefons unterscheidet". Daher stellt die Einstellung der Dampfstärke über den Touchscreen eine verbotene Nutzung während der Fahrt dar.
Infolgedessen muss der Mann das Bußgeld von 150 Euro zahlen und erhält zudem einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Dieses Urteil schafft einen bedeutenden Präzedenzfall in Deutschland und bestätigt, dass die Bedienung zunehmend komplexer, bildschirmbasierter Dampfgeräte denselben strengen Ablenkungsvorschriften beim Fahren unterliegt wie Mobiltelefone.
- Referenz: Germany: Tapping Vape Touchscreen While Driving is Illegal




 
									 
					


